Bewerbungsschluss ist am 20.07.2025 -

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für das Casting „Strand in Sicht – das Schauinsland Reisequiz" auf Kabel Eins

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bewerbungen zum Casting der TV-Quizsendung „Strand in Sicht – das Schauinsland Reisequiz" (im Folgenden: "Casting") bei Kabel Eins.

2. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnehmen können Teams ab 3 Personen (im Folgenden: „Team").

  2. Pro Team treten zwei aktive Spieler:innen in der Show auf.

  3. Teilnehmen dürfen natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ab 18 Jahren.

  4. Mitarbeiter:innen der Produktionsfirma, von Kabel Eins sowie deren Angehörige sind ausgeschlossen.

3. Ablauf & Bewerbung

  1. Bewerbungsschluss ist der 20. Juli 2025, 23:59 Uhr.

  2. Das Team erstellt ein 1–2-minütiges Bewerbungsvideo, das folgende Inhalte enthält:

    • Vorstellung des Teams (Name, Zusammensetzung)

    • Begründung, wer im Team antritt

    • Motivation, warum die ausgewählte Person eine Auszeit verdient

  3. Einsendungen erfolgen über:

    • Online-Formular auf der Website (Upload-Funktion)

    • WhatsApp an +49 15222097461

  4. Pro Team ist nur eine Bewerbung zulässig.

4. Auswahlverfahren

  • Nach Bewerbungsschluss prüft die Produktionsfirma alle Eingänge auf Vollständigkeit.

  • Eine unabhängige Jury wählt bis Anfang August 2025 maximal 10 Teams für das Live-Casting aus.

  • Die ausgewählten Teams werden per E-Mail oder Telefon informiert.

5. Drehtage & Verfügbarkeit

  • Alle Teams verpflichten sich zur Teilnahme an den Aufzeichnungsterminen vom 29. August bis 1. September 2025 am Flughafen Paderborn–Lippstadt.

  • Reisekosten für Anreise und Übernachtung werden übernommen.

6. Gewinn

  • Das Siegerteam erhält eine Pauschalreise für zwei Personen zum Wunschziel der jeweiligen Folge (Flug, Hotel, Verpflegung).

  • Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

7. Nutzungsrechte

  • Mit der Bewerbung räumt jedes Team der Produktionsfirma das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Video für alle Werbe- und PR-Zwecke (TV-Trailer, Online-Clips, Social Media) zu nutzen.

  • Eine Vergütung für die Nutzung des Videos und der Namen besteht nicht.

8. Haftungsausschluss

  • Die Produktionsfirma haftet nicht für technische Pannen bei der Bewerbungseinreichung.

  • Für Ausfälle oder Änderungen des Reiseablaufs (Wetter, Flugstreichung) wird keine Haftung übernommen.

9. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

  • Das Video und weitere Bewerbungsunterlagen werden für 12 Monate ab Abschluss des Castings gespeichert.

10. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2025